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Fragen und Antworten – „Weiße Flecken“

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Weiße Flecken“ in Freital. Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Gerne können Sie sich auch jederzeit persönlich an uns wenden. Nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Wer fördert den Ausbau mit Glasfaser?

Der Ausbau wird durch das Bundesförderprogramm Breitband und den Freistaat Sachsen finanziert. Insgesamt fließen 2,2 Millionen Euro Breitband-Förderung nach Sachsen, die die Stadt an die Freitaler Stadtwerke GmbH (FSW) weiterreicht. Ziel ist die Versorgung möglichst aller, in den sogenannten weißen Flecken, vorhandenen Adressen mit immobilieneigenen Glasfaseranschlüssen.

Wird der Glasfaser-Anschluss mit Fördermitteln von Bund und Land finanziert?

Förderobjekte erhalten einen vollgeförderten Glasfaser-Anschluss. Das sind Objekte, bei denen im Rahmen der Markterkundung festgestellt wurde, dass deren Versorgungsrate unter 30 Mbit/s liegt. Die Markterkundung wurde durch die Stadt Freital beauftragt. Im Ergebnis dessen erfolgt hier der Glasfaserausbau kostenfrei bis in den Keller bzw. Hausanschlussraum durch Fördermittel des Bunds und des Freistaat Sachsen.

Um diese Förderobjekte mit Glasfaser zu erschließen, werden Leerrohre und Kabel entlang neu zu errichtender Ausbautrassen gezogen. Die an diesen Ausbautrassen anliegenden Immobilien, die zwar mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ausbau profitieren und einen Glasfaser-Anschluss erhalten.

Bei diesen Objekten, welche nicht als Förderobjekt definiert wurden, hat ein Telekommunikations-Netzbetreiber angegeben, dass mindestens 30 Mbit/s anliegen. Oder es lag zum Zeitpunkt der Markterkundung eine Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau bzw. die Modernisierung durch einen anderen Telekommunikationsanbieter für einen Zeitraum von 3 Jahren vor.

Wer baut die „Weißen Flecken“ mit einem Glasfasernetz in Freital aus?

Die FSW übernimmt den Netzausbau und lässt die Baumaßnahmen von beauftragten Baupartnerfirmen durchführen.

Wer hat Anspruch auf einen geförderten Glasfaseranschluss?

Gebäude / Haushalte, die in den sogenannten „Weißen Flecken“ liegen. Ermittelt wurden diese Adressen durch ein Markterkundungsverfahren. Laut Markterkundung haben diese Haushalte eine maximale Datenübertragungsgeschwindigkeit von nur 30 Mbit pro Sekunde. Glasfaserkabel bieten eine Geschwindigkeit von 1.000 Mbit pro Sekunde und mehr.

Was sind „Weiße Flecken“ und Nachbarschaftsadressen?

„Weiße Flecken“ sind Adressen, die bisher eine Internetanbindung von unter 30 Mbit/s haben und damit besonders schlecht versorgt sind. Ebenfalls zählen darunter erschlossene Gewerbegebiete, Krankenhäuser und Schule ohne direkten Glasfaseranschluss. Die Objekte wurden im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband identifiziert und werden von der Freitaler Stadtwerke GmbH (FSW) kostenfrei durch die rechtzeitige Abgabe einer Erlaubnis der Eigentümer*innen (Grundstückseigentümererklärung + Netzanschlussvertrag) mit Glasfaser angeschlossen.

„Nachbarschaftsadressen“: Darüber hinaus können auch Objekte in direkter Nachbarschaft zu den „Weißen Flecken“, die entlang der neu zu bauenden Trasse liegen, ebenfalls einen kostenpflichtigen Glasfaseranschluss erhalten. Dazu ist es notwendig, dass sich die Eigentümer der Immobilie für einen Internetanschluss von FSW entscheiden und rechtzeitig eine Grundstückseigentümererklärung + Netzanschlussvertrag abgeben.

Der genaue Trassenverlauf und damit Aussagen zum Anschluss müssen vorab bei der FSW erfragt werden und können sich beispielsweise aus technischen Gründen ändern.

Welche Adressen sind förderberechtigt, welche nicht?

Rund 120 Adressen bzw. Objekte, darunter 6 Schulen sowie das Freitaler Krankenhaus, die laut Markterkundungsverfahren mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind, werden schon bald an das rund 350 Kilometer lange FSW-Glasfasernetz für schnelle und stabile Internetverbindungen angeschlossen. Betroffenen Eigentümer werden von der FSW schriftlich informiert.

Meine Adresse liegt in den „Weißen Flecken“. Was muss ich unternehmen, um einen geförderten Glasfaseranschluss zu erhalten?

Die Vermarktungsphase hat bereits begonnen. Die FSW informiert schriftlich alle betroffenen Eigentümer, welche innerhalb der „Weißen Flecken“ eine Immobilie besitzen und fragen ab, ob ein immobilieneigener und kostenneutraler Glasfaseranschluss, gefördert von Bund und Land, gewünscht ist.

Jeder Eigentümer, der einen geförderten Glasfaseranschluss für seine Immobilie möchte, beauftragt und unterzeichnet dafür eine Grundstückseigentümererklärung + Netzanschlussvertrag. Diese berechtigt die FSW, die erforderlichen Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen.

Ich lebe zwar in einem „Weißen Fleck“, bin aber Mieter. Wie kann ich meinen Wunsch nach einem Glasfaseranschluss äußern?

Mieter reichen einen Produktvertrag (FairSPEED) bei FSW ein. Die FSW übersendet dem Eigentümer entsprechende Unterlagen zum Glasfaseranschluss, falls diese noch nicht vorliegen.

Der Eigentümer muss entscheiden, ob die FSW Baumaßnahmen auf dessen Grundstück durchführen darf. Die vom Eigentümer unterzeichnete Grundstückeigentümererklärung + Netzanschlussvertrag muss an FSW zurückgesendet werden. Nur mit diesen kann eine Immobilie an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Für die weitere Verkabelung im Haus ist dann der Vermieter zuständig.

Welche Vorteile hat ein Glasfaseranschluss?

Glasfaser ist die modernste und schnellste Übertragungstechnologie für Internet, Fernsehen und Telefon. Anders als beim weit verbreiteten Kupferkabel, werden die Daten in optische Signale umgewandelt, was die Übertragung in Lichtgeschwindigkeitmöglich macht. Dem Potenzial einer Glasfaser für die Übertragung sind kaum Grenzen gesetzt. Und sie ist deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel.

Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnetund steigert zudem den Wert Ihrer Immobilie.

Ich bin Eigentümer einer Immobilie und möchte gerne einen Glasfaser-Anschluss. Wie beantrage ich dies und was ist eine Grundstückseigentümererklärung?

Sie erteilen mit der Grundstückseigentümererklärung (GEE) der FSW die Erlaubnis, Ihre Immobilie an das Glasfasernetz anzuschließen und die dazu notwendigen Baumaßnahmen an Ihrem Gebäude durchzuführen. Wenn Sie rechtzeitig eine GEE bei FSW abgeben, können Sie von der Förderung durch Bund und Land profitieren. Sie müssen dazu keinen separaten Förderantrag bei der Stadt Freital, Bund oder Land einreichen. Sollten Sie sich erst später zu einem Glasfaseranschluss entscheiden, können die Kosten für den erneuten Tiefbau nicht mehr über das Förderprogramm finanziert werden. Vor den Bauarbeiten an Ihrem Grundstück werden Sie von FSW kontaktiert. Mit der Abgabe der GEE übermitteln Sie zudem Ihre aktuellen Kontaktdaten und stimmen der Kontaktaufnahme zu.

Mein Nachbar wurde von FSW angeschrieben, um seine Erklärung für den Glasfaser-Anschluss abzugeben. Ich habe aber keinen Brief bekommen. Wieso ist das so?

Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder an den Ausbautrassen anliegen. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Die Angeschriebenen werden darum gebeten, diese sogenannte Grundstückseigentümererklärung (GEE) auszufüllen.

Sie wurden nicht angeschrieben, haben aber dennoch Interesse an einen Glasfaser-Anschluss? Bitte melden Sie sich per Kontaktanfrage bei uns. Wir prüfen die Möglichkeiten einer Glasfasererrschließung für Ihr Objekt und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Was passiert, nachdem ich die Grundstückseigentümererklärung (GEE) abgegeben habe?

Die GEE ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Um die künftige Trasse bestmöglich verlegen zu können, benötigt FSW zu einem gewissen Zeitpunkt eine Rückmeldung aller Eigentümer, die einen Glasfaser-Anschluss möchten. Sobald dieser Zeitpunkt verstrichen ist und FSW weiß, welche Immobilien einen Glasfaser-Anschluss erhalten sollen, beginnt die konkrete Planungsphase.

Während der Planungsphase werden auch Vor-Ort-Termin zur weiteren Abstimmung mit Ihnen stattfinden. So können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Sobald sich auf ein Verlege-Konzept geeinigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen.
Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetzes, der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.

Wenn ich keinen Anschluss will, wird auf dem Gehweg vor meinem Haus dennoch gebaut?

Ja, deshalb nutzen Sie jetzt die Chance, sich im Zuge dieser Arbeiten kostenlos an das FSW- Glasfasernetz anschließen zu lassen. Sollten Sie sich später dazu entscheiden, entstehen für Sie gegebenenfalls weitere Kosten für den erneuten Tiefbau.

Wie funktioniert der Ausbau und welche Bauarbeiten werden auf dem Grundstück/ Gebäude durchgeführt?

Für den Bau und die Montage der Haupt- und Verteilnetztrassen im öffentlichen Verkehrsraum werden – soweit vorhanden – Leerrohre, Trassen und Schächte genutzt. Für Zwischenstücke und Verbindungen ist teilweise Tiefbau erforderlich.

Die Verlegung auf Ihrem Grundstück wird während der Planungsphase mit Ihnen individuell abgestimmt, um auch Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie vorhandene Leerrohre oder Besonderheiten im Erdreich aufgenommen.

Die Hauseinführung kann unterirdisch oder oberirdisch durch das Mauerwerk erfolgen. Im Keller bzw. Hausanschlussraum wird der Glasfaser-Anschlusspunkt montiert. Die Verkabelung im Haus planen Sie dann einfach nach Ihren individuellen Bedürfnissen, das kann zu Kosten führen.

Bei Mehrfamilienhäusern kann in jede nutzbare Wohn- oder Gewerbeeinheit ein Glasfaser-Anschlusspunkt gesetzt werden, auch das kann kostenpflichtig beauftragt werden.

Selbstverständlich wird auf Ihrem Grundstück und am Gebäude nach dem Ausbau alles wiederhergestellt und gereinigt.

Werde ich über die bevorstehenden Arbeiten informiert?

Eine Termininformation zum Ausbau erfolgt rechtzeitig – bitte unterstützen Sie den reibungslosen Bauablauf indem Sie sich den Terminvorschlag einrichten. Mit den Eigentümern werden dabei die Montagemöglichkeiten für Ihre Immobilie abgestimmt. Berücksichtigt werden sämtliche Bauvorschriften und auch Vorgaben des Denkmalschutzes.

Wie gelangt das Glasfaserkabel in Ihr Haus?

Voraussetzung für einen Netzanschluss Glasfaser ist ein sogenanntes Mikrorohr, welches an das Mikrorohrnetz der Freitaler Stadtwerke GmbH (FSW) angebunden und in das Objekt eingeführt werden muss. Wenn auf Ihrem Grundstück ein Leerrohr zur Verfügung steht, wird das Glasfaserkabel dort eingezogen. Wenn nicht, wird ein ungefähr 2 x 10 Millimeter Röhrchen auf Ihrem Grundstück verlegt und über eine Bohrung von ungefähr 40 Millimetern wird das Glasfaserkabel in Ihr Haus gelegt. Nach dem Anschluss wird dieses Loch wieder gas- und wasserdicht abgesichert.

Ist für den Glasfaseranschluss eine neue Verkabelung im Haus notwendig?

Damit Sie das glasfaserschnelle Internet in bester Qualität und Geschwindigkeit nutzen können, wird neben der Herstellung des Glasfaserhausanschlusses in vielen Fällen auch die hausinterne Verkabelung von der alten Kupferverkabelung auf eine Glasfaser- oder Netzwerkverkabelung geändert. Dies ist für Sie bei einer Länge von maximal 10 Meter Kabel in vorhandenen Leerrohren oder Leitungswegen bis zum Router kostenlos, was in den meisten Fällen ausreicht. Ob gegebenenfalls zusätzliche Arbeiten notwendig sind und damit Zusatzkosten entstehen, kann vorab in einer Objektbegehung ermittelt werden.

Wird während des Glasfaser-Ausbaus das vorhandene Kupferkabel in meinem Gebäude abgeklemmt und hat dies Auswirkungen auf meine bisherigen Verträge mit Anbietern?

Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes FairSPEED-Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein. Kompatible Router können Sie direkt über die FSW erwerben.

Entstehen für mich monatliche Kosten, wenn ich den Glasfaser-Anschluss nicht nutze?

Nein, trotz Errichtung des Anschlusses und keiner Nutzung der Leitung, fallen keine laufenden Kosten an.

Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. Die FSW stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden mit dem Produkt „FairSPEED“ an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse mit FairSPEED zur Verfügung stellen können.

Es ist bereits ein Mikroleerrohrverbund (MRV) für Glasfaser ins Gebäude verlegt, wie geht es weiter?

Liegt Ihr Gebäude innerhalb eines Ausbauprojektes und es wurde bereits ein MRV ins Gebäude verlegt, so kann auch für Sie ein Glasfaseranschluss errichtet werden. Bitte kontaktieren Sie uns zur weiteren Planung und Umsetzung.