Unsere Pakete
Für Internet, Telefonie & HD-TV
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu FairSPEED-Verbindung. Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Gerne können Sie sich auch jederzeit persönlich an uns wenden. Nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
1. Was ist ein Glasfasernetz?
Ein Glasfasernetz ist die modernste und schnellste Übertragungstechnologie für Internet, TV und Telefon. Mit ihr werden Daten in Lichtgeschwindigkeit übertragen und zwar ohne Unterbrechung. Deswegen ist ein Glasfasernetz auch so viel schneller als jede andere Technologie.
2. Was ist ein Glasfaserkabel?
Glasfaser ist das Medium der Zukunft in der Kommunikationstechnik. Mittels Lichtwellen werden sehr große Datenmengen in kurzer Zeit übertragen. Die Glasfaser (Glaskern) besteht aus hochreinem Quarzglas und ist von einem Glasmantel umgeben. Dieser wiederum ist mit einem Kunststoffüberzug versehen. Glasfaserkabel für den Außenbereich bündeln beispielsweise 144 derartige Glasfasern und sind durch einen Polyethylen-Außenmantel gegen Witterungs- und Umwelteinflüssen geschützt.
3. Ab wann ist die FairSPEED-Verbindung per Glasfaser in meinem Objekt verfügbar? Ab wann kann der Kunde per Glasfaser mit Internet und Telefonie versorgt werden?
Das ist von vielen Faktoren abhängig. z.B. witterungsbedingte Beeinträchtigungen oder rechtliche Fragen bezüglich der Trassenführung (z. B. Grundstücksverhandlungen). Am besten einfach den Verfügbarkeitscheck machen!
4. Wozu dient eine Grundstückseigentümererklärung?
Sie erteilen mit dem Ausfüllen der Grundstückseigentümererklärung (GEE) der Freitaler Stadtwerke GmbH (FSW) die Erlaubnis, Ihre Immobilie an das Glasfasernetz anzuschließen. Sie erklären sich zudem einverstanden, dass die dafür notwendigen Baumaßnahmen an Ihrem Gebäude vorgenommen werden dürfen.
5. Ist die FSW verpflichtet einen Glasfaseranschluss nach Unterzeichnung der GEE zu verlegen?
Die Grundstückseigentümererklärung (GEE) verpflichtet die FSW nicht, den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz tatsächlich zu realisieren. Die FSW entscheidet vielmehr nach wirtschaftlichen und technischen Aspekten über den Bau des jeweiligen Glasfasernetzanschlusses.
6. Welche Bauarbeiten müssen für den Glasfaseranschluss umgesetzt werden?
Jedes Haus und jede Wohnung ist für einen FTTH-Anschluss geeignet. Die Glasfasern werden durch eine kleine Öffnung (ø größer gleich 32mm bei Einbau Bodenplatte bzw. ø größer gleich 40mm bei Gebäuden mit Unterkellerung) in die Gebäudewand eingeführt und dann, sofern vorhanden, über Leerrohre weiterverlegt. Alternative Verlegearten sind Aufputz-Installationen. Bei der Planung von Neubauten ohne Unterkellerung wird empfohlen, ein Leerrohr (ø größer gleich 32mm) bei der Infrastruktur der Bodenplatte zu integrieren.
Die notwendigen Mauerwerksarbeiten und Abdichtungen sowie die standardisierten Materialen können direkt von der Freitaler Stadtwerke GmbH erbracht bzw. erworben werden (Auftrag Mauerdurchführung und Tiefbauleistung).
7. Was verbirgt sich hinter den Abkürzungen FTTC und FTTH?
Es gibt zwei Anschlussvarianten, die beauftragt werden können. Variante 2 ist nur nach direkter Absprache möglich.
Variante I: FTTC
Ihre Teilnehmeranschlussleitung wird vom Kabelverzweiger der Telekom (FTTC – Fibre To The Cabinet) bis zu Ihnen ins Haus verwendet. Die
Freitaler Stadtwerke GmbH (FSW) installiert an der Telekommunikations-Anschluss-Einheit (TAE), die als Abschluss des Netzes definiert ist, den gewünschten DSL-Router. Die bei Inbetriebnahme des Internet- bzw. Telefonanschlusses beigestellten Bauteile und Zugangsgeräte gehen dauerhaft in das Eigentum des Anschlussinhabers über.
Variante II: FTTH
Besteht ein Glasfaserdirektanschlusses (FTTB/H Fibre To The Building/Home) kann die FSW an dem mit den Kunden vereinbarten Abschlusspunkt im Gebäude einen Medienkonverter installieren, der als Abschluss des Netzes definiert ist. Dieser geht aus Gründen der Betriebssicherheit nicht in das Eigentum des Anschlussinhabers über, sondern verbleibt im Eigentum der FSW. Die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung sind zu beachten. Zusätzlich zum Medienkonverter werden den Kunden Endgeräte analog zur Variante 1 (FTTC) bereitgestellt. Diese gehen dauerhaft in das Eigentum des Anschlussinhabers über.
8. Welche Baumaßnahmen werden auf dem Grundstück und am Haus durchgeführt?
Wir nutzen vorrangig schon bestehende Kabeltrassen. Sollte ein Leitungsgraben erforderlich sein, ist dieser nach den Regeln des Merkblattes für die Herstellung von Leitungsgräben herzustellen.
9. Welche Kosten entstehen Ihnen durch den Glasfaserhausanschluss?
Die Kosten für die Herstellung eines Leistungsgrabens und die Montage der Mauerdurchführung können Sie dem „Auftrag Mauerdurchführung und Tiefbauleistung“ entnehmen. Sie können diese Leistungen auch selbst erbringen. Der Mikrorohrverbund (Leerrohr für Glasfaser) wird Ihnen kostenfrei durch die FSW bereitgestellt und in einem vorhandenen Leitungsgraben verlegt.
Für die Herstellung des Glasfaseranschlusses erheben wir einen Baukostenzuschuss (bei Neubauten) von pauschal 349,00 Euro brutto2 ohne Tiefbauleistungen.
10. Wie lange dauern die Anschlussarbeiten?
In der Regel erfolgt der Anschluss an einen fertiggestellten Netzanschluss durch einen Techniker der FSW an einem Tag.
11. Müssen meine Mieter dem Anschluss zustimmen?
Nein. Der Anschluss ist allein Sache des Eigentümers.
12. Welche Vorteile habe ich als Vermieter?
Glasfaser bedeutet eine Wertsteigerung für Ihre Immobilie und erhöht die Qualität der Wohnungen. Eine schnelle Verbindung ins Internet ist für immer mehr Mieter ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche. So können Sie und Ihre Mieter viele Zusatzdienste nutzen und sind bereit für kommende Anwendungen im Bereich Multimedia und Kommunikation.
13. Wie werden die einzelnen Wohnungen mit dem Glasfasernetz verbunden?
Die Verlegung der hauchdünnen Glasfasern bis in jede Wohnung erfolgt durch den Eigentümer. Üblich ist dafür die Nutzung von vorhandenen Schächten für Steigleitungen. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 4 Wohn-/Gewerbeeinheiten kann alternativ die vorhandene Hausinstallation in Form einer 2-Draht-Kupferleitung oder Netzwerkleitung (CAT-5 bis CAT-7) genutzt werden. Die moderne Netzwerkleitung ermöglicht wesentlich höhere Übertragungsraten.
14. Ich habe bereits einen Vertrag mit einem anderen Telekommunikationsanbieter – darf ich den Glasfaseranschluss trotzdem installieren lassen?
Ja.
15. Wem gehört das Glasfasernetz?
Das Glasfasernetz, an das Sie angeschlossen werden, gehört der Freitaler Stadtwerke GmbH.
16. Was ist eine Flatrate? Welche Zusatzkosten entstehen bei den angebotenen Tarifen?
Unsere Angebote beinhalten Pauschaltarife für Telefonie und Internet und sind daher unabhängig vom verbrauchten Datenvolumen oder der Gesprächsdauer. Das heißt für Sie: Mit FairSPEED können Sie so lange surfen oder im deutschen Festnetz telefonieren, wie Sie wollen. Dabei entstehen keine weiteren monatlichen Kosten! (Ausgenommen davon sind Sonder- und Servicerufnummern)
17. Welche Leistungen sind in der Anschlussgebühr inbegriffen?
18. Was passiert mit bisherigen oder anderen Verträgen (Internetzugang, Telefon)?
Bitte kündigen Sie Ihren Internet- und Telefonievertrag nicht selbst. Erkundigen Sie sich bei Ihrem bisherigen Anbieter über die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen (Telefon und Internet) und melden Sie sich vor Ablauf dieser Frist bei uns. Denn nur so ist ein reibungsloser Ablauf beim Wechsel Ihres Anbieters gewährleistet.
Sie haben die Möglichkeit, aus unseren Paketangeboten Ihre passende Kombination für Internet und Telefon auszuwählen. Es sind keine weiteren Verträge nötig.
Beachten Sie bitte, dass Sie Sonderkündigungen (Umzug, Kündigung aufgrund nicht erbrachter Leistung, …) gegenüber Ihrem Anbieter selbstständig erwirken müssen.
19. Kann ich die Rufnummern meines bestehenden Anschlusses behalten?
Ja! Sie entscheiden, ob Sie Ihre alte Rufnummer behalten möchten. Falls Sie dies wünschen, übernehmen wir für Sie gerne die Rufnummernmitnahme und kündigen den Vertrag mit Ihrem alten Anbieter. Senden Sie uns hierfür einfach den Auftrag zur Rufnummernportierung bzw. zum Anbieterwechsel – wir kümmern uns um den Rest.
20. Ist die Nutzung eigener Hardware (Modem/Router) im Haus möglich?
Ja, Sie können eigene Hardware (Router) nutzen. Beachten Sie dabei, dass der Router entsprechende techn. Voraussetzungen benötigt. Diese entnehmen Sie der Anlage-Formular: „technischen Voraussetzungen des Routers / DSL-Zugangsdaten“.
Mit Abschluss Ihres Vertrages können Sie ein Anschlussgerät (FairSPEED-Router) auf dem aktuellsten Stand der Technik bestellen. Wir bieten Ihnen dabei folgende Modelle von AVM an.
Dafür und für die Installation bzw. Einrichtung der Hardware durch unseren Techniker berechnen wir eine einmalige Gebühr je Endgerät. Das Gerät geht ab Vertragsabschluss in Ihr Eigentum über. Darüber hinaus können Sie weitere Geräte anschließen, z. B. Ihre bestehende ISDN-Anlage oder weitere Telefone. Der von uns ausgesuchte Router wird mit einer spezifischen Konfiguration geliefert, durch die er in unsere Netzüberwachung eingebunden werden kann. So können wir durch stetiges Qualitätsmonitoring gleichbleibend hohe Leistungsfähigkeit sicherstellen. Wegen der voreingestellten Konfiguration ist der Router nicht durch andere Geräte ersetzbar.
Bei Verwendung eigener Hardware fällt eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 49,00 EUR brutto an.
21. Warum für einen Router bezahlen, wenn andere Anbieter diesen kostenlos zur Verfügung stellen?
Sie müssen beachten, dass in der angegebenen Bereitstellungsgebühr nicht nur der Router, sondern auch die Anschlussgebühr und der Installationsservice vor Ort beim Kunden enthalten ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
22. Wer sorgt für den Anschluss der Geräte in meiner Wohnung?
Haben Sie einen Router von uns erworben, dann können Sie sich zurücklehnen: Sie müssen nicht mehr tun, als unserem Servicetechniker die Haustür öffnen. Er schließt Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus an das FairSpeed-Netz an und sorgt dafür, dass Sie von nun an mit Highspeed im Internet surfen. Wann genau der Techniker zu Ihnen kommt, teilen wir Ihnen rechtzeitig nach Vertragsabschluss mit. Beim Einsatz eines eigenen Routers sind Sie für den Anschluss Ihrer Geräte selbst verantwortlich.
23. Worin besteht der Vorteil eines Glasfaseranschlusses bzw. einer Glasfaseranbindung?
Glasfaser ist das zukunftsfähigste Übertragungsmedium. Lichtwellenleiter bieten durch die nahezu frequenz- und temperaturunabhängige Leitungsdämpfung der Signale eine gewissermaßen unbegrenzte Übertragungskapazität bei kleinem Gewicht und geringen Abmessungen. Es treten keine entfernungsbedingten Verluste des Signals aufgrund von Induktivitäten, Kapazitäten oder Widerständen auf, weshalb die Übertragungsreichweite von Lichtwellenleitern wesentlich höher ist als beispielsweise bei Kupferkabeln.
Glasfasertechnik steigert die Übertragungsmenge und -geschwindigkeit von Daten enorm. Dies ermöglicht es beispielsweise aus dem Internet Daten herunterzuladen und gleichzeitig die Internettelefonie zu nutzen. Die Fernüberwachung von Systemen ist ebenso denkbar, wie die genaue und zeitnahe Erfassung und Auswertung des eigenen Stromverbrauchs über das Internet. Dies wird möglich durch intelligente Stromnetze, sogenannte Smart Grids.
24. Warum und wofür brauche ich diese Datenmenge?
Die Datenmenge wird unter anderem benötigt für:
25. Ist die Installation von Breitbandanschlüssen steuerlich abzugsfähig?
Ja, das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.02.2010 ein neues Anwendungsschreiben zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG veröffentlicht, das auch im Rahmen der Umsetzung der Breitbandstrategie relevant ist. Somit ist sichergestellt, dass Kosten für den Breitbandanschluss auf dem Grundstück und innerhalb des Gebäudes bis zu 1.200 Euro (20% der maximal anrechenbaren Handwerkerleistungen von 6.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
26. Wie sind die Kündigungsfristen und was ist zu beachten?
Hier gibt es leider keine eindeutige Antwort. Die Kündigungsfristen schwanken zwischen 6 Arbeitstagen und 3, max. 6 Monaten. Diese Informationen müssen Sie als Kunde selbst beschaffen (möglichst schriftlich) und uns diese mitteilen. Zum Beispiel bei der Telekom unter info@telekom.de mit der Bitte um Mitteilung von Kündigungsfrist, Laufzeitende und Anschlussinhaber.
27. Wie sind die Kündigungsfristen bei einem Umzug?
Zieht der Kunde von der Adresse des Anschlusses fort, berechtigt dies zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur dann, wenn FSW die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 1 Monate ab Umzugstermin. Andernfalls wird der Vertrag an den neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte fortgesetzt. FSW kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, welches der gültigen Preisliste zu entnehmen ist.
28. Was passiert bei Vertragsende des Kunden am Wochenende mit der Portierung?
Hier wird die Portierung auf den nächsten Werktag verschoben. Bis zur Umstellung wird Ihr Altvertrag weitergeführt.
29. Wie lange ist in der Regel die Bearbeitungszeit vom Voranbieter beim Portierungsauftrag?
Der aktuelle Anbieter (Bsp. Telekom) hat 7 Werktage Zeit. Sie müssen aber beachten, dass im Falle einer Ablehnung der Portierung durch den aktuellen Anbieter (z. B. Anschlussinhaber falsch) und Neueinstellung des Antrages der Anbieter erneut 7 Werktage Zeit hat.
30. Wie funktioniert die Mitnahme von Rufnummernblöcken für ein Gewerbe?
Auf dem Anbieter- bzw. Portierungsauftrag, welchen der Kunde ausfüllen muss, gibt es eine separate Spalte für die Portierung von Rufnummernblöcken.
31. Kann der Kunde Rufnummern portieren? Wenn ja, welche Kosten fallen in diesem Fall an?
Die Portierung Ihrer bestehenden Rufnummern (0351-) ist möglich. Die FSW verlangt für diesen Dienst keine Gebühren. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Voranbieter Entgelte für die Rufnummernmitnahme verlangen kann. Weitere Informationen entnehmen Sie aus Ihren Vertragsunterlagen Ihres „alten“ Vertrages.
32. Wie funktioniert die Mitnahme von Rufnummernblöcken für ein Gewerbe?
Auf dem Portierungsauftrag, welchen der Kunde ausfüllen muss, gibt es eine separate Spalte für die Portierung von Rufnummernblöcken.
33. Was ist wenn der Kunde die Rufnummer nicht portiert?
Sollte der Kunde keine Mitnahme seiner Rufnummer(n) wünschen, kann Ihm alternativ eine neue Rufnummer(n) von der Bundesnetzagentur lt. Telekommunikationsgesetz zugewiesen werden.
Sollten Sie dennoch eine Kündigung (ohne Portierung) beauftragen, benötigen wir zur Durchführung zwingend die Angabe Ihrer Rufnummer(n).
Beachten Sie, dass zusätzliche Kosten vom Voranbieter bei Kündigung / Portierung anfallen können.
34. Kann ich als Kunde weiterhin günstige Vorwahlnummern nutzen?
Die Call-by-Call-Vorwahlnummern sind leider ein Dienst, den nur die Telekom anbieten kann. Jedoch können Sie sehr günstige Auslandstarife nutzen und Sie haben eine ausreichende Bandbreite zur Verfügung, um Skype oder andere kostenlose VoIP Dienstleister in Anspruch nehmen zu können.
35. Welcher Tarif ist für einen Faxanschluss am günstigsten?
Ein Fax ist eine weitere Rufnummer zu sehen. Da über ein Fax im Monat deutlich weniger Aufkommen als über Telefonie zu erwarten ist, empfehlen wir für ein Fax immer einen Minutentarif.
36. Bin ich an einen Provider gebunden?
Wir treten in unserem Versorgungsgebiet als Telekommunikations-Anbieter und Provider auf. Bei Vertragsabschluss gilt natürlich die Mindestvertragslaufzeit. Danach können Sie selbstverständlich zu Ihrem Voranbieter zurück wechseln. In diesem Fall können Sie dann nur die Leistung in Anspruch nehmen, die der Voranbieter bietet.
37. Wird gewährleistet, dass der Kunde die Leistung bekommt welche vertraglich vereinbart wurde?
Nach der Verlegung der Kabel erfolgt eine Messung durch einen Techniker vor Ort, welche Leistung tatsächlich erbracht werden kann. Der Kunde bezahlt nur das Leistungspacket, welches er auch tatsächlich erhält.
38. Wenn der Kunde schon im Telefonverzeichnis eingetragen ist, muss dieser trotzdem den Antrag auf die Eintragung ins Telefonverzeichnis ausfüllen?
Der Antrag muss dennoch ausgefüllt werden, da der alte Anbieter die Eintragung löscht und die FSW die Eintragung anhand des Formulars neu vornimmt.
39. Ist ein Glasfaserkabel gesundheitsschädlich oder gefährlich?
Nein, Glasfaserkabel sind weder gefährlich noch gesundheitsschädlich. Es gibt keine Magnetfelder oder sonstige Strahlung. Durch die Glasfaser wird Licht übertragen. Glasfaser ist zudem nicht elektrisch leitend.